Nutzen Sie die BAFA Förderung für Ihren Wintergarten

Durch das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG) haben Sie die Möglichkeit, für den Anbau eines Wintergartens staatliche Zuschüsse zu beantragen. Voraussetzung: Der Wintergarten oder Wintergarten Anbau muss dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Fördermaßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und als Zuschuss ausgezahlt. Zusätzlich werden Kosten für die Bauplanung gefördert. Auch eine Förderung als Einkommenssteuerbonus ist möglich.

Wir prüfen Ihr Projekt, den Wintergarten nach Maß, auf Förderfähigkeit und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung.

Lassen Sie sich kostenlos beraten:
Tel.:  04264 / 3927476
0172 / 9187668
Email:  info@petersen-elzholz.de

4 Fragen & Antworten zum Fördercheck

Welche Systeme sind förderfähig

  • Wintergarten Anbau( unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten)
  • Glasfaltwände mit Wärmeschutzpaket
  • Schiebefenster CIRO III

Welche Systeme sind förderfähig

  • Wintergarten Anbau( unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten)
  • Glasfaltwände mit Wärmeschutzpaket
  • Schiebefenster CIRO III

Welche Varianten und Fördersummen gibt es?

  1. Bafa Zuschuss > Sie bekommen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen finanziellen Zuschuss von bis zu 12.000€. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
  2. Förderung als Steuerbonus > Sie erhalten die Förderung als Einkommenssteuerbonus.
    Bis zu 20 % sind möglich – das entspricht einer Summe von maximal 40.000€, die über drei Jahre aufgeteilt werden.

Gibt es weitere verpflichtende Kriterien?

Für den Fall, das Sie einen Zuschuss über das Bafa beantragen, benötigen Sie einen anerkannten Energieberater. Wir arbeiten mit einem anerkanntem Dienstleister und einem bundesweitem Netzwerk zusammen, so dass Sie sich hierum nicht groß kümmern müssen.

Sollten Sie den Einkommensbonus nutzen wollen, sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.

Wann müssen Sie die Förderung beantragen?

Zum Zeitpunkt der Beantragung darf die Baumaßnahme nicht begonnen sein!

Nutzen Sie unsere intensive Beratung und Planungsmöglichkeiten.
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